Spanisches Erbrecht

Rechtliche Beratung auf Deutsch und Spanisch. Komplette Nachlassabwicklung in ganz Spanien. Beantragung der Sterbeurkunde in Spanien, Beantragung des Zertifikats des spanischen Zentralnachlassregisters in Madrid, Ermittlungen bezüglich des in Spanien befindlichen Vermögens des Erblassers, Einholung einer Eigentumsregisternote (Grundbuchauszug) von Immobilien beim spanischen Grundbuchamt, Simulation der anfallenden Steuern und Kosten, Überprüfung des anzuwendenden Güterrechts und des Pflichtteilrechts, Vorbereitung der notariellen Beurkundung der Erbschaftsannahme, Beantragung der NIE-Nummer (Steuernummer für Ausländer), Begleitung und Übersetzung beim Notartermin oder Unterzeichnung der notariellen Urkunde im Namen des Mandanten mit einer entsprechenden Vollmacht, Beratung und Abwicklung beim anschließenden Verkauf der Immobilie, Löschung vom spanischen Bankkonto des Erblassers, Ummeldungen bei den Behörden.

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