Spanisches Steuerrecht

Gleichgültig, ob Sie in Spanien eine Immobilie erwerben, verkaufen oder vermieten. Ob Sie in Spanien arbeiten oder gar ein Unternehmen gründen möchten oder schlicht ihren Altersruhesitz nehmen. Gegenüber dem spanischen Finanzamt können auf vielerlei Weise eine ganze Reihe an steuerlichen Pflichten entstehen.

Gerne kümmern wir uns für Sie um die gegenüber den spanischen Behörden zu leistenden Abgaben und Steuern. Gemeinsam mit den mit uns kooperierenden Steuerberatern sind wir im Stande, jede diesbezügliche Frage oder Problematik kompetent und zuverlässig zu lösen. Selbstverständlich in Ihrer Sprache.

Neben der Abwicklung Ihrer allgemeinen Steuerverpflichtungen können Sie uns auch (wenn Sie nicht in Spanien leben und hier nicht als Resident gelten) beauftragen, um für Sie als (der von den spanischen Behörden geforderte) lokale Vertreter vor den Steuerbehörden zu agieren.

Wie bieten eine Kompetente Beratung in steuerlichen Fragen und die korrekte Abgabe der Steuererklärungen wird sichergestellt (Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer, Einkommensteuer für Nicht-Residente mit Immobilienbesitz in Spanien, die gemeindliche Wertzuwachssteuer, usw.).

Hispaius Spanisches Steuerrecht

Spanisches Steuerrecht – KONTAKTFORMULAR